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Die GFS

Was ist eine GFS?

Eine gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (kurz GFS) ist eine Art der Leistungsbeurteilung im Schulsystem von Baden-Württemberg. Dabei sollen die SchülerInnen selbständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen.

Welchen Sinn hat eine GFS?
In der GFS zeigen die SchülerInnen, dass sie ein Thema selbstständig recherchieren, erarbeiten und problematisieren können. Außerdem soll eine GFS SchülerInnen darin trainieren, Inhalte und Zusammenhänge zu präsentieren. Dabei kann sie mehrere Formen annehmen, z.B. ein Referat, eine schriftliche Hausarbeiten, ein Projekte oder eine experimentelle Arbeit sein. 
Selbstverständlich ist sie nur dann sinnvoll, wenn das selbständige Arbeiten nicht durch Hilfe seitens der Eltern oder älterer Geschwister oder Freunde zu kurz kommt. Natürlich ist eine gewisse Unterstützung wichtig, jedoch soll hier mit Gefühl vorgegangen werden, damit die GFS auch tatsächlich eine Eigenleistung und keine Gemeinschaftsleistung wird. Besonders im Hinblick auf GFS in der Oberstufe ist das selbständige Arbeiten eine
Schlüsselkompetenz, die in den Klassen 7-10 eben durch das Anfertigen von GFS erlernt werden soll.

Was musst du als SchülerIn wissen?

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler muss mindestens 1 GFS pro Schuljahr in einem Fach der eigenen Wahl anfertigen. In der Regel wird diese dann bis zu den Pfingstferien abgeleistet. Kann dieser Termin nicht eingehalten werden, muss die gewählte GFS schnellstmöglich nachgeholt werden. Wird sie gar nicht erbracht, erfolgt eine Bewertung mit ‚ungenügend‘.
  2. Jede Fachlehrkraft stellt in den ersten 3 Wochen des Schuljahres die Modalitäten für eine GFS in ihrem Fach vor. Sie kann ungefähr so viele GFS annehmen, wie sie Wochenstunden an dieser Klasse unterrichtet.
  3. Bis spätestens zu den Weihnachtsferien müssen die Schülerinnen und Schüler mit der Fachlehrkraft einen Thema vereinbart haben und beides auf dem Planungsbogen für den/die SchülerIn und auf dem Rückmeldebogen für den/die KlassenlehrerIn dokumentiert haben.
  4. Gemeinsam legen sie die Anforderungen an die GFS und die Kriterien der Bewertung fest (Termin, Dauer, Umfang, schriftliche Ausarbeitung, Handout). Die Fachlehrkraft koordiniert die Information, die Beratung und die Ableistung der GFS. Die Note für die gehaltene GFS wird als zusätzliche Klassenarbeitsnote in dem Fach gezählt und dem/der KlassenlehrerIn rückgemeldet.