
Prima Klima - Kommunikation im Konfliktfall
Wir legen in unserer Schule großen Wert auf ein gutes Schulklima. Dazu gehört auch ein vertrauensvoller und partnerschaftlicher Umgang bei Beschwerden und/oder Konflikten. Wir bitten alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, die nachfolgenden Grundsätze und Kommunikationswege einzuhalten, die jedem die Chance geben, angemessen seine Sicht der Dinge darzustellen. Grundsätzlich gilt, dass Konflikte auf der Ebene gelöst werden, auf der sie entstehen, d.h. dass die unmittelbar Betroffenen miteinander in Kontakt treten. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine direkte Kontaktaufnahme scheitert, sollen dritte Personen eingeschaltet werden.
Beim Umgang mit Beschwerden und bei Konflikten gelten die folgenden Grundsätze:
- Jeder/jede Beschwerdeführer/in und jede Partei, auf die sich eine Beschwerde bezieht, hat das Recht, gehört und ernst genommen zu werden.
- Jeder(jede erhält die Chance, zunächst in einer Eins-zu-Eins Situation seine Perspektive darzustellen. Das bedeutet:
Es findet zunächst immer ein direktes Gespräch zwischen den Konfliktparteien statt, bevor Dritte hinzugezogen werden.
Beim Umgang mit Beschwerden und bei Konflikten gelten die folgenden Kommunikationswege:
1. Konflikte SchülerIn – SchülerIn
Insbesondere für die Klassen 5 bis 7 gibt es an unserer Schule ausgebildete StreitschlichterInnen aus den älteren Klassen. Jede/r KollegIn erhält zu Beginn des Schuljahres den Bereitschaftsplan und kann sich direkt an die StreitschlichterInnen wenden. Selbstverständlich können die SchülerInnen auch direkt – und vertraulich- Kontakt aufnehmen. Erst wenn diese Schlichtungsgespräche keinen Erfolg zeigen, sollten KlassenlehrerIn und / oder Vertrauenslehrer hinzugezogen werden.
2. Konflikte SchülerIn – LehrerIn
- SchülerInnen können sich zuerst an die betreffende Lehrkraft wenden.
- SchülerInnen können die Klassensprecher hinzuziehen.
- SchülerInnen können den/die KlassenlehrerIn bzw. TutorIn hinzuziehen.
- SchülerInnen können sich ebenfalls an die Vertrauenslehrer der Schule wenden, evtl. auch den Schulsozialarbeiter und/oder den Beratungslehrer hinzuziehen.
3. Konflikte Eltern – LehrerIn
- Eltern führen zuerst ein Gespräch mit dem/r betreffenden KollegenIn.
- Eltern/Lehrkräfte können den/die KlassenelternvertreterIn oder die Elternbeiratsvorsitzenden hinzuziehen oder auch den/die KlassenlehrerIn oder eine andere Lehrkraft nach Wahl. Die Konfliktparteien informieren sich vor dem Gespräch über die Personen, die teilnehmen.
- Erst wenn diese Gespräche keinen Erfolg zeigen, kann die Schulleitung eingeschaltet werden.