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GFS in der Oberstufe

Die Schülerinnen und Schüler wählen nach Absprache mit den jeweiligen FachlehrerInnen insgesamt drei GFS und legen ihrem/ihrer TutorIn bis zu den Weihnachtsferien vor, in welchen drei Fächern sie die GFS ableisten und in welchem Halbjahr sie jeweils geplant ist. Zusätzlich kann jede/r SchülerIn nach Absprache mit der entsprechenden Fachlehrkraft in einem weiteren vierten Fach eine GFS ablegen.

Worauf ist zu achten?

Der Zeitraum
Die GFS müssen in den ersten drei Halbjahren abgeleistet werden. (Die Schüler müssen gem. §7 Abs. 3 Satz 2 AGVO in den ersten drei Kurshalbjahren 3 GFS in 3 verschiedenen Fächern ihrer Wahl ablegen (sog. „Pflicht-GFS“). Die Wahl der Fächer erfolgt spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Unterrichts im 1. Schulhalbjahr (§ 7 Abs. 3 Satz 3 AGVO).

Vorstellung
In den ersten drei Wochen der Kursstufe stellt der Fachlehrer für das Fach die Modalitäten der GFS vor. In fünfstündigen Fächern werden von der Lehrkraft etwazehn GFS angenommen, in zwei- bzw. dreistündigen Fächern etwafünf GFS.

Wahlmodus und Termine
Die SchülerInnen wählen nach Absprache mit den jeweiligen Fachlehrern insgesamt drei GFS. Zusätzlich kann jeder Schüler nach Absprache mit der entsprechenden Fachlehrkraft in einem weiteren Fach eine GFS ablegen. Der GFS-Planungsbogen im Entschuldigungsheft des Schülers muss bis zu den Weihnachtsferien vollständig ausgefüllt und vom Tutor unterschrieben werden. Die Note der GFS zählt in dem Halbjahr als zusätzliche Klausurnote, in dem die GFS geleistet wurde. Alle Pflicht-GFS müssen bis zur ersten Notenkonferenz der J2 (Januar)  abgeleistet sein.

Koordination
Die Fachlehrkraft führt durch und koordiniert die Information und Beratung, die Themenvergabe und die Ableistung der GFS im Fach. Der Fachlehrer benotet die GFS innerhalb von zwei Wochen nach Ableistung und trägt die erreichte Punktzahl im GFS-Rückmeldebogen ein. An Hand des Planungs- und Rückmeldebogens kontrolliert der Tutor, dass die GFS termingerecht abgeleistet werden.
Pflicht-GFS die bis zur ersten Notenkonferenz der J2 (Januar) nicht gehalten wurden, werden mit 0 NP gewertet!

Krankheit
Kann ein/e SchülerIn die GFS nicht termingerecht erbringen, so legt sie /er eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von 3 Werktagen vor. Die GFS muss in diesem Fach nachgeholt werden. Die Fachlehrkraft bestimmt, in welcher Form die GFS nachzuholen ist. Sie darf nicht entfallen.