Zum Inhalt springen

Lernen neu gedacht: KI in der Schule

Das KKSt wurde für sein Engagement bei digitaler Bildung und Medienkompetenz mit dem Titel „fobizz Schule 2025/26“ ausgezeichnet.

Wenn unsere SchülerInnen KI nutzen wollen, müssen sie das seit diesem Schuljahr nicht mehr heimlich unter der Schulbank machen. Möglich macht das „fobizz“, ein datenschutzrechtlich abgesichertes Angebot.

Datenschutzrechtliche Probleme haben in der Vergangenheit KI-Anwendungen im Unterricht - z.B. ChatGPT mit privaten Accounts - unmöglich gemacht. Ein weiteres Problem war bisher auch, dass die SchülerInnen KI-Anwendungen in der Regel ohne pädagogische Anleitung und Hilfestellung genutzt haben und folglich kaum über die Risiken informiert waren. Am KKSt ist dieses Problem nun gelöst. Über die Plattform „fobizz“ können unsere SchülerInnen jetzt viele Anwendungen nutzen, ohne dabei personenbezogenen Daten an die KI zu übermitteln. Dazu gehören neben ChatGPT auch Korrekturhilfen und bildgenerierende KIs.

Im Juli 2025 haben wir damit begonnen, unsere SchülerInnen ab Klasse 8 systematisch in die Nutzung von KI in Lernprozessen einzuführen und ihnen dann auch unabhängig vom Unterricht über fobizz durchgängig datenschutzkonformen Zugang zu aktuellen KI-Modellen anbieten zu können. Das Ziel des Unterrichts ist es nun, dass unsere SchülerInnen einen konstruktiven, aber auch kritischen Umgang mit KI-generierten Daten gewinnen und dabei merken: Die KI hat nicht immer recht.

Für unser Engagement in Sachen digitaler Bildung und Medienkompetenz sind wir nun mit dem Titel „fobizz Schule 2025/26“ ausgezeichnet. Dieser Titel wird an Schulen verliehen, die durch ein aktives Kollegium und innovative Initiativen zur Förderung digitaler Kompetenzen herausstechen.

Weil aber Systeme mit künstlicher Intelligenz nicht nur faszinierende Möglichkeiten zur Interaktion, zum Erstellen von Texten, Bildern, Audio und Videos und damit einen wertvollen Beitrag zum Lernen leisten, sondern zugleich auch falsche und unzuverlässige Informationen verbreiten, die das Lernen behindern und für Täuschungshandlungen genutzt werden können, gelten bei uns an der Schule grundsätzlich bestimmte Regeln. Diese sind in der Nutzungsordnung „Allgemeine Regeln zur Nutzung von KI in der Schule“ formuliert, die hier zum Download bereit steht.